Wir bekennen uns zu Grundgesetz und Religionsfreiheit

Als christliche Kirchen und Gemeinden blicken wir dankbar auf die über 70-jährige Geschichte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zurück. Es hat uns sowohl die Freiheit des Glaubens und Bekenntnisses als auch die ungestörte Religionsausübung garantiert (Artikel 4 GG, Absatz 1 und 2). Auch als Christen, die bis 1989 unter den Bedingungen der DDR lebten, wissen wir die Bedeutung realer Glaubensfreiheit in der Bundesrepublik desto mehr zu schätzen.